MZK MEDIA
// Rechtliches

AGB.

Rechtliches Gerüst — bitte anwaltlich finalisieren.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der MZK Media Ltd. (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

02

Vertragsgegenstand & Leistungen

Gegenstand sind Leistungen in den Bereichen Performance Marketing, SEO, KI- und Software-Lösungen sowie Web- und Conversion-Leistungen nach jeweiliger Angebots- bzw. Auftragsbeschreibung. Maßgeblich für Art und Umfang ist das individuelle Angebot. Die Agentur erbringt Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Rankings, Umsätze, Reichweiten) wird – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.

03

Angebot & Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistung zustande. [PLATZHALTER — ggf. Mindestlaufzeiten oder Retainer-Modelle ergänzen.]

04

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

05

Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Mediabudgets (z. B. Werbeausgaben bei Plattformen) sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und werden gesondert getragen. Rechnungen sind innerhalb von [PLATZHALTER — z. B. 14] Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

06

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. [PLATZHALTER — konkrete Laufzeit-/Kündigungsregelung ergänzen.] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

07

Nutzungsrechte

An den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Kunden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte ein – aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung. An Konzepten, Tools, Vorlagen und nicht ausgewählten Entwürfen verbleiben die Rechte bei der Agentur. Eingesetzte Drittsoftware unterliegt den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

08

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Agentur darf den Kunden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Referenz nennen.

09

Gewährleistung

Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen; die Agentur erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. [PLATZHALTER — branchenübliche Gewährleistungsregelung anwaltlich prüfen.]

10

Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. [PLATZHALTER — Haftungsregelung anwaltlich prüfen.]

11

Datenschutz

Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

12

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht am Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur. [PLATZHALTER — anwendbares Recht und Gerichtsstand nach Unternehmenssitz festlegen.] Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.